Modellklasse VK1 und VK2

Was sind Vorbereitungsklassen (9+2)?

Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen. Es stellt für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ein weiteres Angebot dar.

Schüler einer Vorbereitungsklasse legen die Mittlere Reife nicht nach einer 10. Klasse ab, sondern hängen noch ein 11. Schuljahr an.
Dieser zweijährige Bil­dungsgang hat den großen Vorteil, dass für die Bearbeitung des Unterrichtsstoffs und damit der Prüfungsvorbe­reitung die doppelte Zeit verfügbar ist.

Aufnahmebedingungen (MSO § 7 Abs. 5):
Schülerinnen und Schüler können im unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen werden, wenn sie den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben haben.

Abschluss

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe M10 teil. Als Jahresfortgangsnoten zählen einzig die Noten aus dem Jahr der Vorbereitungsklasse 2. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch der Vorbereitungsklasse 2. Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Vorbereitungsklasse 2 wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung. Der Besuch der Vorbereitungsklasse ist auf drei Jahre begrenzt.